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   VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 21.2287   

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https://dejure.org/2022,12825
VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 21.2287 (https://dejure.org/2022,12825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2022 - 9 ZB 21.2287 (https://dejure.org/2022,12825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2022 - 9 ZB 21.2287 (https://dejure.org/2022,12825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 6
    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines Baustoffhandels in Maschinenabstellhalle

  • rewis.io

    Nutzungsänderungsgenehmigung, vorhergehende bestandskräftige Nutzungsuntersagung, faktisches Mischgebiet (verneint), Gemengelage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978

    Baugenehmigung, Beseitigungsanordnung, fehlendes Sachbescheidungsinteresse,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 21.2287
    Soweit die Klägerinnen unter Berufung auf eine Entscheidung des 1. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978 - juris) geltend machen, das Verwaltungsgericht habe "verkannt", dass der Nutzungsuntersagungsbescheid des Beklagten vom 19. Oktober 2017 der streitgegenständlichen Genehmigung entgegenstehe, weil jener die damalige Nutzung des Baugrundstücks durch den Beigeladenen ausdrücklich als formell und materiell illegal bewertet habe, verhilft dies ihrem Zulassungsbegehren nicht zum Erfolg.

    Das Verwaltungsgericht ist schon deshalb nicht von einschlägiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 23.11.2015 -1 ZB 15.1978 - juris) abgewichen, weil der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt, wie oben ausgeführt, mit dem hiesigen nicht vergleichbar ist.

  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 21.2287
    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, es teile die in der zitierten Entscheidung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, sondern schließe sich einer anderslautenden Rechtsmeinung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 6.6.1975 - 4 C 15.73 - juris Rn. 13 ff; vgl. UA S. 17) an.
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